Gleichbehandlung
Gemäß Paragraf 7 a Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal
integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ein Programm mit
verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes
(Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.
Jährlich ist durch den Gleichbehandlungsbeauftragten ein Bericht über die
getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres zu veröffentlichen.