Stromwärme

Sonderabkommen SaaleStrom Wärme für Privatkunden

Wir bieten ein Sonderabkommen SaaleStrom Wärme an. Es gilt für Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen, Direktheizungsanlagen, Wärmepumpenanlagen, Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie zur kontrollierten Wohnungsbelüftung.

Die Installation muss von einer Elektroinstallationsfirma ausgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die von uns genehmigten Geräte getrennt von den übrigen Anlagen fest angeschlossen werden. Der Stromverbrauch wird mit einem Drehstrom-Zweitarifzähler getrennt vom sonstigen Verbrauch erfasst. Die Freigabe der Anlage unterliegt bestimmten Sperrzeiten. Diese müssen bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden.

Der Abschluss des Sonderabkommens SaaleStrom Wärme ist nur nach unserer Prüfung und schriftlicher Zustimmung möglich; ein allgemeiner Anspruch besteht nicht.
Wir fördern Wärmepumpenanlagen, Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen sowie Anlagen zur kontrollierten Wohnungsbelüftung bei Neuerrichtung mit 150 Euro netto = brutto im Jahr 2021.

Infolge der Förderung beträgt die Erstlaufzeit des Liefervertrages zwei Jahre. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere » Kundenberatung.